AGB

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen der Fir­ma Kaf­fee­ma­schi­nen Schmiede

Stand­ort: Leon­feld­ner­stras­se 35, 4040 Linz Inha­ber: Har­ruck­stei­ner Christoph

 

  1. Gel­tung

Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen durch Kaf­fee­ma­schi­nen Schmie­de erfol­gen aus­schließ­lich auf Grund­la­ge der nach­ste­hen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) im Bestel­lungs­zeit­punkt in der jewei­li­gen aktu­el­len Fas­sung. Ander­wei­ti­ge bzw. abwei­chen­de Rege­lun­gen bedür­fen der Schrift­form. Die jeweils gül­ti­ge Fas­sung der AGB ist jeder­zeit auf www.kaffeemaschinenschmiede.at ersicht­lich, spei­cher- und aus­druck bar. Mei­ne Vertrags‑, Beschwer­de- und Bestell­spra­che ist Deutsch. Ver­brau­cher sind natür­li­che Per­so­nen, die Ver­trä­ge mit der Kaf­fee­ma­schi­nen Schmie­de abschlie­ßen, die weder ihrer gewerb­li­chen noch ihrer beruf­li­chen Tätig­keit zuzu­ord­nen sind.

  1. Ver­trags­ver­hält­nis

Die Part­ner bei Ver­trä­gen sind die Kaf­fee­ma­schi­nen Schmie­de sowie der jewei­li­ge Kun­de. Ver­trags- Bestell- sowie Geschäfts­spra­che ist Deutsch. Die Ver­rech­nungs­prei­se ver­ste­hen sich immer in Euro. Alle Anga­ben in sämt­li­chen Wer­be­un­ter­la­gen, Preis­lis­ten, Anzei­gen, Home­page und Ähn­li­ches ver­ste­hen sich frei­blei­bend und vor­be­halt­lich jeg­li­cher Ände­run­gen. Bestel­lun­gen des Kun­den sind als Ange­bot zum Ver­trags­schluss zu wer­ten. Bestel­lun­gen gel­ten ab Zustel­lung der elek­tro­ni­schen Bestell­nach­richt als zuge­gan­gen. Bin­nen 7 Werk­ta­gen ab Zugang kann Kaf­fee­ma­schi­nen Schmie­de die Bestel­lung durch Ver­sen­dung einer elek­tro­ni­schen Nach­richt anneh­men. Als Erfül­lungs­ort für alle Geschäf­te von Kaf­fee­ma­schi­nen Schmie­de ist immer der Fir­men­stand­ort anzu­se­hen. Durch die Bestel­lung der gewünsch­ten Waren bei Kaf­fee­ma­schi­nen Schmie­de auf wel­chem Wege auch immer (elek­tro­nisch, per­sön­lich etc.) gibt der Kun­de ein ver­bind­li­ches Ange­bot zum Abschluss eines Kauf­ver­trags ab. Kaf­fee­ma­schi­nen Schmie­de kann ent­we­der schrift­lich oder durch Aus­lie­fe­rung der Ware an den Kun­den die Annah­me erklä­ren. Die auto­ma­ti­sche Auf­trags­be­stä­ti­gung stellt noch kei­ne ver­bind­li­che Annah­me der Bestel­lung dar.

  1. Prei­se, Zah­lung und Angaben

Die ange­führ­ten Prei­se sind End­prei­se in Euro inkl. 20%MwSt. Mei­ne Prei­se sind grund­sätz­lich die im Ange­bot zur Zeit der Bestel­lung genann­ten Prei­se. Abwei­chen­de Prei­se, die even­tu­ell auf Sei­ten dar­ge­stellt wer­den, die aus Zwi­schen­spei­chern Brow­ser-Cache gela­den wer­den, sind nicht aktu­ell und ungül­tig. Preis­än­de­run­gen von Tipp­feh­lern oder Kal­ku­la­ti­ons­irr­tü­mern behal­ten ich mir vor. Mei­ne Prei­se gel­ten, sofern nicht aus­drück­lich schrift­lich etwas ande­res ver­ein­bart ist, ab Ver­sand­stät­te aus­schließ­lich Ver­pa­ckung und Fracht. Für Ver­pa­ckung, Ver­sand, Ver­si­che­rung fal­len geson­der­te Kos­ten gemäß Anga­ben in der Arti­kel­be­schrei­bung. Als Zah­lungs­ar­ten wer­den Vor­aus­über­wei­sung sowie Bar­zah­lung bei Abho­lung akzep­tiert. Prei­se haben nur inner­halb Öster­reich Gül­tig­keit und sind sofort nach Ver­trags­schluss ohne Abzug fäl­lig. Beim Kauf über eine Ver­stei­ge­rungs­platt­form im Inter­net gel­ten die jeweils nach Abschluss der Auk­ti­on erziel­ten Prei­se bzw. bei Sofort­kauf ange­ge­be­nen Prei­se. Die Prei­se für Ver­pa­ckungs- und Ver­sand­kos­ten wer­de in den Auk­tio­nen ange­ge­ben. Ver­sand erfolgt immer als Ver­si­cher­tes Paket. Für einen Kos­ten­vor­anschlag wird eine Gebühr in Höhe von €50,- erho­ben, bei Auf­trags­er­tei­lung oder Neu­ge­rät Anschaf­fung wird die­ser gegen gerech­net, evtl. benö­tig­te Hilfs­mit­tel wer­den zur gän­ze ver­rech­net. Alt­ge­rä­te Ent­sor­gung pau­scha l€25,-

  1. Rück­tritt vom Kauf­ver­trag und Gewährleistung

Für Kun­den, auf die der Ver­brau­cher­be­griff lt. KSchG zutrifft gilt, dass sie bin­nen 14 Tagen ab Erhalt der Lie­fe­rung der bestell­ten Ware- (Neu­wa­re), gebrauch­te Geräte/ Ersatz­tei­le (auch Neu­wa­re) sind vom Rück­ga­be­recht aus­ge­schlos­sen- ab Ver­trags­ab­schluss vom Ver­trag mit­tels inner­halb der Frist abge­ge­be­ner Rück­tritts­er­klä­rung zurück­tre­ten kön­nen. Neu­ge­rä­te die in Betrieb genom­men wur­den- Was­ser und Boh­nen­fül­lung sowie evtl. Bezü­ge- sind von der Rück­ga­be aus­ge­schlos­sen. Storno/ Rück­tritt von Dienst­leis­tun­gen nach erbrach­ter Leis­tung sind nicht mög­lich! Eine gänz­li­che oder teil­wei­se Rück­erstat­tung im Fal­le einer Wert­min­de­rung des Kauf­prei­ses wird nur Zug um Zug gegen die Rück­stel­lung der erhal­te­nen Ware durch­ge­führt und sind frei an Kaf­fee­ma­schi­nen Schmie­de zu schi­cken. Im Fal­le einer Rück­ga­be erhal­ten sie eine Gut­schrift, kei­ne Bar­ab­lö­se! Unfrei Rück­sen­dun­gen wer­den ohne Abspra­che mit Kaf­fee­ma­schi­nen Schmie­de nicht ange­nom­men. Bei Stor­no wer­den 20% des Brut­to­be­tra­ges sowie eine Bear­bei­tungs­pau­scha­le in höhe von €50,- erho­ben. Die Gewähr­leis­tung beginnt mit dem Ver­sand bzw. Über­ga­be der Ware und rich­tet sich nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen. Die Gewähr­leis­tung für Gebraucht­wa­ren sowie Gebraucht­ge­rä­te beträgt 12 Mona­te.  Die Gewähr­leis­tung umfasst nicht die gewöhn­li­che Abnut­zung der Ware sowie Män­gel, die durch feh­ler­haf­te, unsach­ge­mä­ße oder nach­läs­si­ge Behand­lung oder Bedie­nung bzw. außer­ge­wöhn­li­che Betriebs­be­din­gun­gen ent­ste­hen, ins­be­son­de­re durch unsach­ge­mä­ße Bedie­nung, Bean­spru­chung oder Gebrauch, z.B. Ver­wen­dung unge­eig­ne­ter Ent­kal­kungs­mit­tel oder zu aggres­si­ve Rei­ni­gungs­ta­blet­ten. Aus­ge­schlos­sen von Gewähr­leis­tungs­an­sprü­chen sind wei­ter­hin Schä­den durch äuße­re Ein­wir­kun­gen, z.B. Trans­port- oder Fall­schä­den, Beschä­di­gun­gen der Ober­flä­che durch Stoß und Schlag, Schä­den durch Wit­te­rungs­ein­flüs­se oder sons­ti­ge Natur­er­schei­nun­gen wie z.B. aggres­si­ves Was­ser. Alle gebrauch­ten Arti­kel und Gerä­te kön­nen Gebrauchs­spu­ren auf­wei­sen. Dies stellt kei­nen Man­gel dar. Bei den abge­bil­de­ten Gerä­ten in der Auk­ti­on oder mei­ner Inter­net­sei­te, han­delt es sich immer um das Ori­gi­nal Gerät das gelie­fert wird. Von der Gewähr­leis­tung aus­ge­schlos­sen sind natür­li­che Ver­schleiß­tei­le wie z.B. Dich­tun­gen, Elek­tro­nik, Mahl­wer­ke, Brüh­grup­pen und Ven­ti­le sowie durch sol­che Tei­le ver­ur­sach­te Fol­ge­schä­den an dem Arti­kel wie z.B. Mahl­werk­de­fek­te durch Ver­un­rei­ni­gun­gen wie Stei­ne, Holz oder Büro­klam­mern im Mahl­werk. Es erfolgt kei­ne Gewähr­leis­tung für eine gewerb­li­che Nut­zung von Gerä­ten oder eine Nut­zung in nicht haus­halts­üb­li­chem Umfang, inso­fern dies nicht aus­drück­lich im Ange­bots­text ver­merkt ist oder ander­wei­tig aus­drück­lich zuge­sagt wird. Repa­ra­tu­ren oder Ver­än­de­rung von Fremd­fir­men wer­den ohne schrift­li­che Ein­wil­li­gung von Kaf­fee­ma­schi­nen Schmie­de im Rah­men der Gewähr­leis­tung nicht über­nom­men und füh­ren dazu dass die Gewähr­leis­tung erlischt. Män­gel sind bin­nen einer Woche ab Erkenn­bar­keit unter Bei­fü­gung einer genau­en Beschrei­bung mit­tels „Ein­schrei­ben“ oder E‑Mail gel­tend zu machen. Bei Frist­ver­säum­nis sind Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che, soweit gesetz­lich zuläs­sig, aus­ge­schlos­sen. Im Gewähr­leis­tungs­fall getausch­te Ersatz­tei­le gehen in den Besitz von Kaf­fee­ma­schi­nen Schmie­de über. Im Fall von Gewähr­leis­tung trägt der Käu­fer die Versandkosten.

Unse­re Ange­bo­te sind unver­bind­lich. Zusa­gen, Zusi­che­run­gen und Garan­tien unse­rer­seits oder von die­sen AGB‘s abwei­chen­de Ver­ein­ba­run­gen im Zusam­men­hang mit dem Ver­trags­ab­schluss wer­den erst durch unse­re schrift­li­che Bestä­ti­gung gül­tig. Kos­ten­vor­anschlä­ge wer­den ohne Gewähr erstellt und sind ent­gelt­lich. Für die Erstel­lung eines Kos­ten­vor­anschla­ges ohne Repa­ra­tur­auf­trag wird ein Pau­schal­be­trag in Rech­nung gestellt. Defek­te Ersatz­tei­le (außer Garan­tie) wer­den nur auf Kun­den­wunsch rückerstattet.(Bekanntgabe spä­tes­tens bei Auftragserteilung).Bei Nicht­ab­ho­lung wird nach dem ers­ten Monat wird eine Lager­ge­bühr in Höhe von €5,-/ Tag max. €100,-/ Monat erho­ben, nach 3 Mona­ten  ist das Unter­neh­men berech­tigt, das Gerät nach  zu ver­wer­ten.  Ent­sor­gungs­kos­ten gehen zu Las­ten des Kun­den. Zah­lung: Bar­zah­lung bzw. Ban­ko­mat­zah­lung bei Abho­lung. Nach­nah­me oder Vor­aus­kas­se bei Ver­sand. Gewähr­leis­tung: Die Gewähr­leis­tungs­frist für unse­re Leis­tun­gen beträgt 6 Mona­te. Die Gewähr­leis­tungs­frist beginnt mit der Fer­tig­stel­lung der Repa­ra­tur. Behe­bun­gen eines vom Kun­den behaup­te­ten Man­gels stel­len kein Aner­kennt­nis eines Man­gels dar. Der Kun­de hat stets zu bewei­sen, dass der Man­gel zum Zeit­punkt der Über­ga­be bereits vor­han­den war. Zur Behe­bung von Män­geln hat der Kun­de das Gerät ohne schuld­haf­te Ver­zö­ge­rung uns zugäng­lich zu machen und uns die Mög­lich­keit zur Begut­ach­tung durch uns oder von uns bei­gestell­ten Sach­ver­stän­di­gen ein­zu­räu­men. Sind Män­gel­be­haup­tun­gen des Kun­den unbe­rech­tigt, ist er ver­pflich­tet, uns ent­stan­de­ne Auf­wen­dun­gen für die Fest­stel­lung der Män­gel­frei­heit zu erset­zen. Wir sind berech­tigt, jede von uns für not­wen­dig erach­te­te Unter­su­chung anzu­stel­len oder anstel­len zu las­sen, auch wenn durch die­se die Waren oder Werk­stü­cke unbrauch­bar gemacht wer­den. Für den Fall, dass die­se Unter­su­chung ergibt, dass wir kei­ne Feh­ler zu ver­tre­ten haben, hat der Kun­de die Kos­ten für die Unter­su­chung gegen ange­mes­se­nes Ent­gelt zu tra­gen. Zur Män­gel­be­he­bung sind uns sei­tens des Kun­den zumin­dest zwei Ver­su­che ein­zu­räu­men. Eben­so stellt dies kei­nen Man­gel dar, wenn die tech­ni­schen Anla­gen des Kun­den wie etwa Zulei­tun­gen, Ver­ka­be­lun­gen, Netz­wer­ke oder ähn­li­ches nicht in tech­nisch ein­wand­frei­em und betriebs­be­rei­tem Zustand oder mit den gelie­fer­ten Gegen­stän­den nicht kom­pa­ti­bel sind. Prei­se: Selbst­ge­wähl­te Ersatz­tei­le sind vom Umtausch aus­ge­schlos­sen, außer einer durch uns ver­schul­de­ten Falsch­lie­fe­rung bzw. Neu­teil­de­fekt. Es gel­ten immer die Prei­se, die zum Zeit­punkt der Lie­fe­rung gül­tig sind. Wir haf­ten nicht für etwai­ge Ansprü­che, die durch Lie­fer­ver­zug ent­stan­den sind (z.B.Nutzungsausfall) Haf­tung: Die Haf­tung ist beschränkt mit dem Haf­tungs­höchst­be­trag einer allen­falls durch uns abge­schlos­se­nen Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Die­se Beschrän­kung gibt auch hin­sicht­lich des Scha­dens an einer Sache, die wir zur Bear­bei­tung über­nom­men haben. Unse­re Haf­tung ist aus­ge­schlos­sen für Schä­den durch unsach­ge­mä­ße Behand­lung oder Lage­rung, Über­be­an­spru­chung, Nicht­be­fol­gen von Bedie­nungs- und Instal­la­ti­ons­vor­schrif­ten, feh­ler­haf­ter Mon­ta­ge, Inbe­trieb­nah­me, War­tung, Instand­hal­tung durch den Kun­den oder nicht von uns auto­ri­sier­te Drit­te, oder natür­li­che Abnut­zung, sofern die­ses Ereig­nis kau­sal für den Scha­den war. Eben­so besteht der Haf­tungs­aus­schluss für Unter­las­sung not­wen­di­ger War­tun­gen. Soll­ten ein­zel­ne Tei­le die­se AGB unwirk­sam sein, so wird dadurch die Gül­tig­keit der übri­gen Tei­le nicht berührt.

  1. Eigen­tums­vor­be­halt

Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen von Kaf­fee­ma­schi­nen Schmie­de erfol­gen immer und aus­schließ­lich unter Vor­be­halt des Eigen­tums bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung. Davor ist es dem Bestel­ler ver­bo­ten die Ware zu ver­pfän­den, siche­rungs­wei­se zu über­eig­nen oder Drit­ten Rech­te einzuräumen.

6 Lie­fe­rung / Schäden

Die Aus­lie­fe­rung erfolgt in der Regel 1–3 Werk­ta­ge nach ver­buch­tem Zah­lungs­ein­gang. Soll­ten nach einer Bestel­lung Ver­zö­ge­run­gen auf­tre­ten, wird der Kun­de dar­über auto­ma­tisch infor­miert und hat, sofern er Ver­brau­cher ist, jeder­zeit vor Aus­lie­fe­rung das Recht, kos­ten­frei von sei­ner Bestel­lung zurück­zu­tre­ten bzw. Ände­run­gen vor­zu­neh­men, sofern nichts ande­res ver­ein­bart wur­de. Beim Ver­sen­dungs­kauf geht die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs und der zufäl­li­gen Ver­schlech­te­rung der ver­kauf­ten Ware mit Über­ga­be an den Ver­sen­der auf den Emp­fän­ger (Kun­den) über. Bei Selbst­ab­ho­lung geht die­se Gefahr im Zeit­punkt der ver­ein­bar­ten Abho­lung über. Der Kun­de ist ver­pflich­tet sofort nach Erhalt der Sen­dung offen­sicht­li­che Schä­den an Ver­pa­ckung oder Inhalt beim Spe­di­teur bei sons­ti­gem Anspruchs­ver­lust zu rekla­mie­ren und die Annah­me zu ver­wei­gern. Ver­bor­ge­ne Män­gel müs­sen sofort nach Ent­de­cken bei Kaf­fee­ma­schi­nen Schmie­de gerügt wer­den. Bei Trans­port­schä­den gilt eine 2 tägi­ge Rekla­ma­ti­ons­frist bei sons­ti­gem Ver­si­che­rungs­an­spruchs­ver­lust. Der Kun­de ver­zich­tet aus­drück­lich bei Lie­fer­ver­zug unse­rer­seits auf Scha­den­er­satz gleich wel­cher Form.

  1. Haf­tung

Kaf­fee­ma­schi­nen Schmie­de haf­tet nur für Sach­schä­den, die von der Kaf­fee­ma­schi­nen Schmie­de bzw. sei­nen Erfül­lungs­ge­hil­fen vor­sätz­lich oder zumin­dest grob fahr­läs­sig ver­ur­sacht wor­den sind. Kaf­fee­ma­schi­nen Schmie­de haf­tet nur für Män­gel an der Ware selbst und nicht für dar­über hin­aus­ge­hen­de Schä­den. Kaf­fee­ma­schi­nen Schmie­de haf­tet ins­be­son­de­re nicht für Schä­den, die durch leich­te Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sacht wor­den sind. Wei­ters ist der Ersatz von rei­nen Ver­mö­gens­schä­den, ent­gan­ge­nem Gewinn und von Schä­den aus Ansprü­chen Drit­ter gegen den Kun­den aus­ge­schlos­sen. Bei Ver­trä­gen mit Kon­su­men­ten im Sin­ne des KSchG sind Schä­den an Per­so­nen von einem Haf­tungs­aus­schluss aus­ge­nom­men. Von Kaf­fee­ma­schi­nen Schmie­de erteil­te Aus­künf­te, tech­ni­sche Bera­tun­gen sowie sons­ti­ge Anga­ben erfol­gen nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen auf Grund von Erfah­rungs­wer­ten. Die­se sind jedoch eben­falls unver­bind­lich und unter Aus­schluss jeder Haf­tung, es sei denn, dass etwas ande­res aus­drück­lich und schrift­lich ver­ein­bart ist. Dies gilt ent­spre­chend im Rah­men von Ver­trags­ver­hand­lun­gen im vor­ver­trag­li­chen Stadium.

  1. Daten­schutz­be­stim­mun­gen

Kaf­fee­ma­schi­nen Schmie­de ver­pflich­tet sich die Daten im Rah­men des Daten­schutz­ge­set­zes zu ver­wal­ten und zu ver­ar­bei­ten. Die Daten sind von den Kun­den jeder­zeit ein­seh­bar. Soweit gesetz­lich zuläs­si­ge behält sich Kaf­fee­ma­schi­nen Schmie­de wei­te­re Daten­ver­ar­bei­tung vor.

  1. Sal­va­to­ri­sche Klausel

Es gilt öster­rei­chi­sches Recht, unter Aus­schluss der Anwen­dung von UN-Kauf­recht, als ver­ein­bart. Aus­schließ­li­cher Gerichts­stand für alle Ansprü­che im Zusam­men­hang mit der Geschäfts­be­zie­hung ist das für den Fir­men­sitz sach­lich zustän­di­ge Gericht. Dies gilt nicht, wenn spe­zi­el­le Ver­brau­cher­schutz­vor­schrif­ten des Staa­tes, in dem der Kun­de sei­nen gewöhn­li­chen Auf­ent­halt hat, güns­ti­ger sind. Ist der Kun­de Ver­brau­cher, so sind auch die zwin­gen­den Bestim­mun­gen des Rechts des Staa­tes, in dem er sei­nen gewöhn­li­chen Auf­ent­halt hat, auf die­sen Ver­trag anzu­wen­den. Ist der Kun­de Ver­brau­cher im Sin­ne des KSchG, gilt die Zustän­dig­keit jenes Gerich­tes als begrün­det, in des­sen Spren­gel der Wohn­sitz, der gewöhn­li­che Auf­ent­halt oder der Ort der Beschäf­ti­gung des Kun­den liegt. Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­wei­se unwirk­sam oder undurch­führ­bar sein oder wer­den, so berührt dies die Gül­tig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht. Ände­run­gen und Ergän­zun­gen zu den auf der Basis der vor­ste­hen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen abge­schlos­se­nen Ver­trä­gen bedür­fen zu ihrer Rechts­wirk­sam­keit der Schriftform;

  1. Behörd­li­che und sons­ti­ge Zulassung:
    Die Beschaf­fung erfor­der­li­cher behörd­li­cher oder sons­ti­ger Geneh­mi­gun­gen ist Sache des Käu­fers. Ein Man­gel einer sol­chen Geneh­mi­gung oder ihre Zurück­zie­hung berührt die Ansprü­che der Lie­fer­fir­ma nicht, wie über­haupt ihre Ansprü­che nicht gemin­dert wer­den, wenn die Benut­zung des Kauf­ge­gen­stan­des aus einem Grun­de zweck­los oder unmög­lich wird, den sie nicht zu ver­tre­ten hat. Wird die Rechts­wirk­sam­keit der Bestel­lung von der Ertei­lung einer Geneh­mi­gung abhän­gig gemacht, so ist die Lie­fer­fir­ma berech­tigt, die Geneh­mi­gung als erteilt anzu­se­hen, sofern der Käu­fer ihr nicht bin­nen sechs Wochen nach Ein­gang der Auf­trags­be­stä­ti­gung von dem ableh­nen­den Bescheid Kennt­nis gibt.

Tex­te, Text­frag­men­te, For­ma­tie­run­gen auf der Web­site sowie auf ande­ren Ver­kaufs­platt­vore­men sind Urhe­ber­recht­lich geschützt! Bei uner­laub­ter Ver­wen­dung wird eine Kla­ge eingebracht!